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Der Ablauf

  

So läuft die Kammerwahl

Fragen und Antworten

Was ist die Kammerversammlung?

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Münster, ist die berufliche Vertretung der rund 51.000 Ärztinnen und Ärzte, die im Landesteil Westfalen-Lippe ihren Beruf ausüben oder – falls nicht berufstätig – ihren Wohnsitz haben. Die Kammerversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der ÄKWL. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre. 

Wie setzt sich die Kammerversammlung zusammen?

Auf je 250 Angehörige der Ärztekammer soll ein Delegierter, bzw. eine Delegierte in der Kammerversammlung kommen. Das Heilberufsgesetz sieht jedoch eine maximale Größe der Kammerversammlung von 121 Delegierten vor.
Bei den letzten Kammerwahlen 2019 zogen 121 Vertreterinnen und Vertreter von elf Listen in die Kammerversammlung ein. Die Hausarztliste wurde mit 18 Sitzen zweitstärkste Fraktion.

Welche Aufgabe hat die Kammerversammlung der ÄKWL?

Die Kammerversammlung ist das Parlament der westfälisch-lippischen Ärzteschaft. Ihr obliegt als Legislativorgan die Beschlussfassung unter anderem über den Haushalt, die Satzung, die Geschäftsordnung und die Berufs- und Weiterbildungsordnung. Die Kammerversammlung wählt den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die weiteren Vorstandsmitglieder. Für die Umsetzung ihrer Beschlüsse in einzelnen Sachbereichen, zur intensiven Beratung und zur Abgabe von Beschlussempfehlungen bildet die Kammerversammlung entsprechende Ausschüsse.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Kammerangehörigen. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt in dem Wahlkreis, in dem die Berufsangehörigen ihren Beruf ausüben oder wohnen, soweit sie nicht berufstätig sind. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Wie läuft die Kammerwahl?

Die Mitglieder der Kammerversammlung werden in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt dabei getrennt nach Wahlkreisen. Wahlkreise sind die drei Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.
Die Wahl zur Kammerversammlung ist eine Listenwahl. Zudem erfolgt die Wahl nach dem Grundsatz der Verhältniswahl: Entsprechend ihrem prozentualen Stimmenanteil kann die Liste Delegierte in die Kammerversammlung entsenden.
Die Wahl wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Jeder wahlberechtigte Kammerangehörige erhält bis zum 8. September 2024 seine Wahlunterlagen zugesandt. Die Wahlbriefe müssen dann bis zum 9. Oktober 2024, spätestens 18 Uhr, wieder bei der Kammer in den Wahlkreisen eingegangen sein. Die Stimmen werden noch am selben Tag ausgezählt.

Wie können Hausärztinnen und Hausärzte bei der Kammerwahl gestärkt werden?

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Westfalen-Lippe tritt bei der Kammerwahl wieder mit der Hausarztliste für Hausärztinnen und Hausärzte an. In allen drei Wahlkreisen stellen sich Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl, die die Hausarztfraktion in der Kammerversammlung stärken und die hausärztlichen Interessen vertreten wollen. 

Die Termine

  • 09.09. bis 09.10.2024

    Briefwahl

  • 09.10.2024

    Wahlende um 18 Uhr (Eingang der Wahlbriefe bei der ÄKWL)