Die Mitglieder der Kammerversammlung werden in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt dabei getrennt nach Wahlkreisen. Wahlkreise sind die drei Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.
Die Wahl zur Kammerversammlung ist eine Listenwahl. Zudem erfolgt die Wahl nach dem Grundsatz der Verhältniswahl: Entsprechend ihrem prozentualen Stimmenanteil kann die Liste Delegierte in die Kammerversammlung entsenden.
Die Wahl wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Jeder wahlberechtigte Kammerangehörige erhält bis zum 8. September 2024 seine Wahlunterlagen zugesandt. Die Wahlbriefe müssen dann bis zum 9. Oktober 2024, spätestens 18 Uhr, wieder bei der Kammer in den Wahlkreisen eingegangen sein. Die Stimmen werden noch am selben Tag ausgezählt.