Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der ePa vorgelegt
Die Arbeitsgruppe Digitalisierung im Deutschen Hausärzteverband hat ein „Eckpunktepapier zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) im hausärztlichen Versorgungsalltag“ vorgelegt.
In dem Papier werden ausgewählte Vorschläge für eine praktikable Umsetzung der ePA, unter besonderer Berücksichtigung des Versorgungsalltags in den Hausarztpraxen, gemacht. Neben einer pragmatischen Vergabe von Zugriffsrechten, fordert der Deutsche Hausärzteverband unter anderem, den Fokus zunächst auf die Verfügbarkeit von Daten zu legen, die im medizinischen Versorgungsalltag besonders relevant sind.
„Es steht außer Frage, dass eine gut umgesetzte elektronische Patientenakte (ePA) die Versorgung nachhaltig vereinfachen und verbessern kann sowie die Schlüsselposition, welche die Hausärztinnen und Hausärzte in unserem Gesundheitssystem innehaben, stärkt. Bisher ist die ePA jedoch nicht im Versorgungsalltag der Patientinnen und Patienten und ihrer behandelnden Ärztinnen und Ärzte angekommen. Das ist kein Wunder, denn in ihrer jetzigen Form ist sie schlichtweg nicht praxistauglich“, so Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, erste stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes. „Die angedachte Einführung einer Opt-out-Lösung kann für einen Schub sorgen, verpflichtet gleichzeitig aber den Gesetzgeber und die verantwortlichen Akteure, eine praxistauglichere ePA umzusetzen, aus der Patientinnen und Patienten sowie ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte einen echten Mehrwert ziehen. Mit dem Papier möchten wir einen Beitrag zur Diskussion aus der Perspektive der Hausärztinnen
und Hausärzte und ihrer Patientinnen und Patienten leisten.“
Der Deutsche Hausärzteverband schlägt in dem Papier unter anderem vor, dass zunächst der Fokus auf der Verfügbarkeit von Daten liegen sollte, die im medizinischen Versorgungalltag besonders relevant sind. Hierzu gehören zum Beispiel Befunde wie Laborwerte, außerdem Diagnosen, Allergien und Unverträglichkeiten sowie die Medikation oder auch die Impfdokumentation. Servicekomponenten wie zum Beispiel Vorsorge- oder Impfrecall sollen erst in einem zweiten Schritt implementiert werden.
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