Informationsschreiben zum Corona-Immunitätsnachweis in Arztpraxen
Ab dem 15. März 2022 müssen Mitarbeitende der Gesundheits- und Pflegeberufe entweder geimpfte oder genesene Personen (im Sinne des § 2 Nr. 2 oder Nr. 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung) sein. Was dies in der Praxis bedeutet, hat der Deutsche Hausärzteverband in einem "Informationsschreiben zum Immunitätsnachweis gegen COVID-19 für Ärztinnen, Ärzte und MFA" zusammengestellt.